ACHTUNG WICHTIGE MITTEILUNG
Anpassung der Mehrwertsteuer zum 01. April 2024
Alle Informationen zur Anpassung der Mehrwertsteuer ab dem 01. April 2024 finden Sie unter den allgemeinen Kundeninformationen Fernwärme auf unserer Seite Preise & Kundeninformationen.
Energiepreisbremsen
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kund:innen zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt:
Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
- für Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
- für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh und
- für Strom auf 40 Cent/kWh.
Für die Energie, die Verbraucher:innen über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif. Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.
Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kund:innen eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse.
Tipps zum Energiesparen finden Sie auf den Websites unter www.energiewechsel.de und auf www.sparenwasgeht.de.
Weiterhin hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf seiner Internetseite je eine FAQ Liste für:
veröffentlicht.
Umsetzung der Dezemberentlastung für Fernwärmekunden:innen
Um Sie bestmöglich über aktuelle Entwicklungen der Umsetzung der Dezemberentlastung für Gaskunden:innen zu informieren, haben wir auf der folgenden Seite die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
Eine Fernwärmeanlage vereinfacht nicht nur die Energieversorgung in Ihrer Immobilie – sie ist einfach in der Bedienung und verursacht nur geringe Wartungskosten. Sie regeln, bequem und komfortabel Ihren Bedarf an Wärme, denn diese ist jederzeit verfügbar und durch die ressourcenschonende Erzeugung trägt sie auch zur Entlastung der Umwelt bei. Liegt eine Fernwärmeleitung in der Nähe Ihres Gebäudes, ist die Umstellung auf fws Fernwärme schnell und ohne großen Aufwand möglich.
Auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen zahlreiche Informationen zum Fernwärmeangebot der fws. Erfahren Sie Wissenswertes über die Erzeugung als auch die technischen Anschlussbedingungen in unserem Versorgungsgebiet Saarlouis-Steinrausch.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich rund um das Thema Fernwärmeumstellung.