Umsetzung der Dezemberentlastung für Fernwärmekunden:innen
Die aktuelle Energiekrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für die Fernwärmekunden:innen. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.
Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Fernwärmekunden:innen erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe. Die Entlastung über die Soforthilfe entspricht nicht dem realen Dezemberabschlag oder der Rechnung für den Monat Dezember, sondern kann etwas darüber oder darunter liegen. Trotzdem müssen Sie im Dezember keinen Abschlag zahlen. Etwaige Abweichungen, werden in Ihrer Jahresrechnung berücksichtigt. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Fernwärmepreissteigerungen zum Jahresende: Bei der Fernwärme ergibt sich gem. des Gesetzes die Höhe der staatlichen Entlastung durch den Betrag der Abschlagszahlung im September multipliziert mit dem gesetzlich festgelegten Anpassungsfaktor in Höhe von 120 Prozent, der die Entwicklung der Fernwärmeabschläge im Zeitraum September bis Dezember 2022 widerspiegelt. Die Fernwärmeversorgung Saarlouis-Steinrausch GmbH & Co. KG* erheben von ihren Kunden:innen regelmäßig 11 Abschläge im Jahr. Dies hat zur Folge, dass zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Soforthilfe die Summe der geleisteten Abschläge dividiert wird durch die Anzahl der geleisteten Abschläge.
Um die entsprechenden Bundesmittel zu erhalten, sind wir gemäß § 9 Absatz 5 EWSG verpflichtet, folgende Ihrer personenbezogenen Daten an den vom Bund Beauftragten im Sinne des § 1 Abs. 4 EWSG zu übermitteln:
- Postanschrift
- E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
- Höhe der Abschlagszahlung für September 2022
Als unsere Kunden:innen (mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden) profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten. In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Es geht Ihnen kein Geld verloren.
Im kommenden Jahr soll in der nächsten Stufe die sogenannte Wärmepreisbremse die Wärmepreise weiter dämpfen. Derzeit gibt es keine abschließenden gesetzlichen Vorgaben, die den Zeitpunkt und das Verfahren der Umsetzung von Preisbremsen regeln. Daher können wir zu diesem Zeitpunkt noch keine finalen Informationen dazu geben. Wir werden Sie selbstverständlich zu gegebener Zeit darüber informieren.
Hilfestellung um den Energieverbrauch zu senken
Es ist nach wie vor wichtig, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld - denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.
*Im Auftrag der Fernwärmeversorgung Saarlouis-Steinrausch GmbH & Co. KG erfolgt die Abrechnung der Fernwärmelieferung durch die Stadtwerke Saarlouis GmbH.
Preise & Tarife
Lieferbedingungen
Ein Verweis auf die Preisindices vom Statistischen Bundesamt finden Sie hier.
allgemeine Kundeninformationen Fernwärme
Primärenergiefaktor
Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstellen
Die fws GmbH & Co. KG nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Die fws GmbH & Co. KG kommt hiermit ihrer Informationspflicht nach § 36 VSBG nach.